Ladeservice-Verordnung (Türkei) · Leitfaden

Was ist der EPDK wann zu melden?

Die zehn Meldepflichten eines Ladenetzbetreibers in der Türkei gegenüber der EPDK, der türkischen Regulierungsbehörde für den Energiemarkt, mit Frist und Rechtsgrundlage in einer Tabelle. Die Preismeldung muss bis 17.00 erfolgen, Änderungen der Stationsdaten innerhalb von 5 Arbeitstagen, Roaming-Vereinbarungen innerhalb von 30 Tagen.

Quelle: Şarj Hizmeti Yönetmeliği (Ladeservice-Verordnung), Resmî Gazete (türkisches Amtsblatt) vom 2. April 2022 sowie die Änderung im Resmî Gazete Nr. 33202 vom 23. März 2026.

Tabelle der Meldepflichten

Die letzte Spalte zeigt, ob das ELPO Türkei-Compliance-Paket die jeweilige Zeile per Software abdeckt. 3 der zehn Zeilen sind Daten, die von System zu System fließen; der Rest sind administrative Meldungen über die Antragsmaske.

Was wird gemeldet Wann Rechtsgrundlage Compliance-Paket
Neue Ladestation zum Netz hinzufügen Elektronischer Antrag im von der EPDK festgelegten Format Art. 17/1 Manuell Der Antrag wird in der EPDK-Maske gestellt; die genehmigte Station erscheint in der EPDK-Register-Ansicht des Pakets und wird dem CSMS-Datensatz zugeordnet
Station aus dem Netz nehmen Elektronisch an den Netzbetreiber und die EPDK Art. 17/3 Manuell Das Inventar wird aktualisiert; die Meldung selbst erfolgt in der Antragsmaske der EPDK
Änderung der Stationsdaten Innerhalb von 5 Arbeitstagen, elektronisch Art. 17/4 Manuell Die Meldung erfolgt in der EPDK-Maske; die Änderung im CSMS wird im Inventar des Pakets automatisch aktualisiert
Ladepreis für den Folgetag Am laufenden Tag bis 17.00 Uhr Art. 25/6 Per Software Die Preismeldung geht in dem Moment raus, in dem der Tarif eingegeben wird (gemessen 2,1 s); ob die Grenze von 17.00 Uhr eingehalten wird, hängt davon ab, wann Sie den Tarif eingeben
Verfügbarkeit, Status und Preis in Echtzeit In Echtzeit; in der von der EPDK festgelegten Frist und Form Art. 30/2 · Änderung vom 23.03.2026 Per Software Meldung von Anschlussverfügbarkeit, Ladebeginn/-ende, Verbrauch und Reservierung (gemessen 0,84–1,2 s)
Datenübertragung (nach dem Protokoll der EPDK) Laufend Art. 16/2-e · Art. 18/2 Per Software Eine nicht zustellbare Meldung geht nicht verloren, sie wird in wachsenden Abständen erneut versucht; Abgleichsansicht
Roaming-Vereinbarung Innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung Änderung vom 23.03.2026 Manuell Roaming-Partner werden angelegt; die Meldung der Vereinbarung ist ein Verwaltungsvorgang
Übertragung einer Station (abgebende und übernehmende Seite) Elektronisch im von der EPDK festgelegten Format Änderung vom 23.03.2026 Manuell Nicht abgedeckt — administrative Meldung
Betrieb einer mobilen Ladestation Vor Betriebsbeginn; mit Provinz, Anzahl der Einheiten und Anschlüsse, Typ und Leistung Änderung vom 23.03.2026 Manuell Nicht abgedeckt — administrative Meldung
Änderung von Gesellschaftern, Vorstand oder Vertretung Innerhalb von 6 Monaten nach Bekanntmachung im Ticaret Sicili Gazetesi (türkisches Handelsregisterblatt) Art. 16/3 Manuell Nicht abgedeckt — gesellschaftsrechtliche Meldung

Die Artikelnummern beziehen sich auf den ursprünglichen Text vom 2. April 2022. Die Verordnung wurde später geändert; den aktuellen konsolidierten Text finden Sie auf mevzuat.gov.tr. Diese Tabelle ist keine Rechtsberatung.

Wenn Ihre Software dieses Protokoll nicht kennt

Ladenetz-Software, die in die Türkei kommt, kennt weder das Datenprotokoll der EPDK noch den Verkaufsbericht der GİB, der türkischen Steuerverwaltung. Das Türkei-Compliance-Paket tritt zwischen Ihre Software und die Behörde: Ihr CSMS spricht OCPI, jede türkeispezifische Meldung übernimmt das Paket, und eine nicht zustellbare Meldung geht nicht verloren.

Häufige Fragen

▸ Welche Meldepflichten hat ein Ladenetzbetreiber in der Türkei gegenüber der EPDK?

Nach der Şarj Hizmeti Yönetmeliği (Ladeservice-Verordnung) sind die wichtigsten: Stationen zum Netz hinzufügen und aus dem Netz nehmen, Änderungen der Stationsdaten innerhalb von 5 Arbeitstagen melden, den Preis des Folgetags am laufenden Tag bis 17.00 Uhr melden, Stationsstatus und Preis in Echtzeit bereitstellen, Daten nach dem von der EPDK festgelegten Protokoll übertragen und Änderungen der Gesellschafterstruktur innerhalb von 6 Monaten melden. Die Änderung vom 23. März 2026 hat die Meldung von Roaming-Vereinbarungen innerhalb von 30 Tagen, die Übertragung von Stationen und mobile Stationen ergänzt.

▸ Bis wann muss der Preis gemeldet werden?

Der ab dem Folgetag geltende Ladepreis wird der EPDK am laufenden Tag bis 17.00 Uhr gemeldet (Art. 25/6). Seit der Änderung vom 23. März 2026 müssen auch ermäßigte Preise veröffentlicht und gemeldet werden.

▸ Wo werden die Meldungen abgegeben?

Anträge und administrative Meldungen werden über das elektronische Meldesystem der EPDK abgegeben. Stationsstatus, Lade- und Preisdaten werden dagegen über das von der EPDK festgelegte Datenkommunikationsprotokoll von System zu System übertragen; dieser Teil ist keine Handarbeit.

▸ Kann eine ausländische Lade-Software (CSMS) diese Meldungen abgeben?

Die Software muss das Protokoll der EPDK sprechen. Im Ausland entwickelte CSMS kennen es meist nicht; sie schreiben entweder türkeispezifische Meldungen in den eigenen Code oder überlassen diese Aufgabe einer separaten Zwischenschicht. Das ELPO Türkei-Compliance-Paket ist dieser zweite Weg: Das CSMS wird über OCPI angebunden, alles, was an EPDK und GİB geht, übernimmt das Paket.

▸ Ersetzt diese Tabelle eine Rechtsberatung?

Nein. Die Tabelle ist eine Zusammenfassung des im Resmî Gazete veröffentlichten Textes. Die Artikelnummern beziehen sich auf den ursprünglichen Text vom 2. April 2022; da die Verordnung später geändert wurde, lesen Sie den aktuellen konsolidierten Text auf mevzuat.gov.tr.